Im Jahr 1744 starb Ostfrieslands letzter Fürst, Karl Edzard, ohne männlichen Nachfolger. Ostfriesland wurde Bestandteil des Königreichs Preußen. Im Jahr 1765 erließ der preußische König Friedrich der Große das so genannte Urbarmachungsedikt. Dieses Edikt löste das bis dahin in Ostfriesland gebräuchliche Upstreeksrecht (Aufstreckungsrecht) ab. Land mit nicht geklärten Besitzrechten, wie beispielsweise die unberührten Moorflächen, wurden Eigentum des Staates.
Diese Ländereien wurden ab Ende des 18. Jahrhunderts an Siedlungswillige in Erbpacht vergeben.
In Ostfriesland entstanden im Laufe des Jahrhunderts 82 Moorkolonien, 34 davon wurden selbständige Gemeinden, die restlichen waren Ortsteile der Geest- und Kirchendörfer.
Auf dem Gebiet des heutigen Stadt entstanden noch vor der Erschließung des Wiesmoors die später eingemeindeten Moorkolonien
Wiesmoor (1906), (Mitte)
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Voßbarg (1787), Voßbarg ist entlang der Bundesstraße 436 keine geschlossene Ortschaft
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Auricher Wiesmoor II (1890)
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Wiesederfehn (1796),
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Marcardsmoor (1890)
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Zwischenbergen (1810), Zwischenbergen ist keine geschlossene Ortschaft
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Mullberg (1922)
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Wilhelmsfehn I (1878),
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Rammsfehn (1929)
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Wilhelmsfehn II (1878),
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Hinrichsfehn (1946)
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